Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Einleitung

Wenn wir heute ein Gebäude errichten, greift nicht nur die EnEV 2009 sondern es muss auch das EEWärmeG beachtet werden. Das novellierte EEWärmeG tritt am 1. Mai 2011 in Kraft und löst somit das EEWärmeG 2009 ab. Im konkreten Fall bedeutet das, dass erneuerbare Energiequellen für die Beheizung und Kühlung von Gebäuden eingesetzt werden müssen. So kann Beispielsweise Sonnenenergie über Solarkollektoren, Erdsonden und Umweltwärme für Wärmepumpen zur Erfüllung des Gesetzes genutzt werden. Alternativ kann über anerkannte Ersatzmaßnahmen die Effizienz des Gebäudes gesteigert werden.